Latente Steuern und GloBE-Übergangsregeln: eine Auslegeordnung mit besonderer Berücksichtigung von steuerlichen Massnahmen

  • Autoren/Autorinnen: Fabian M. Sutter / Julia Ann Nigg
  • Beitragsart: Abhandlungen
  • Rechtsgebiete: Internationales Steuerrecht, Andere Abgaben und Steuern, Direkte Steuern, Materielles Recht, Andere Abgaben und Steuern, Einkommens- & Gewinnsteuer
  • Zitiervorschlag: Fabian M. Sutter / Julia Ann Nigg, Latente Steuern und GloBE-Übergangsregeln: eine Auslegeordnung mit besonderer Berücksichtigung von steuerlichen Massnahmen, ASA 92 (2023/2024)
Mit der Einführung der nationalen Ergänzungssteuer per 1. Januar 2024 hat das Schweizer Steuersystem an Komplexität gewonnen. Mit GloBE rücken latente Steuerposition in den Fokus, da diese für die Berechnung einer allfälligen Ergänzungssteuer zu berücksichtigen sind. Der vorliegende Beitrag erläutert die Übernahme vorbestehender latenter Steuerguthaben im Bereich des Übergangs zwischen dem bisherigen Steuersystem und GloBE. Der Fokus liegt dabei auf steuerrechtlichen Massnahmen und deren Behandlung aus Sicht der latenten Steuern – und inwiefern diese die Ergänzungssteuer beeinflussen können.

Inhalt

  • I. Einleitung und Ausgangslage
  • II. Gesetzliche Grundlagen
  • III. Latente Steuern im System der Mindestbesteuerung
  • 1. Berechnung der Ergänzungssteuer
  • 2. Bemessungsgrundlage: Net GloBE Income
  • 2.1. Von GloBE erfasster Steueraufwand
  • 2.2. Latente Steuern im System der Mindestbesteuerung
  • 3. Exkurs: Art und Herkunft latenter Steuerguthaben und -verbindlichkeiten
  • 4. Übergangsregeln
  • 4.1. Art. 9.1.1: Übernahme vorbestehender latenter Steuern
  • 4.2. Art. 9.1.2: latente Steuern von nicht erfassten Vorgängen
  • 4.3. Art. 9.1.3: latente Steuern aus der konzerninternen Übertragung von Aktiven
  • IV. Beispiele zu latenten Steuern in den Übergangsbestimmungen
  • 1. Fall 1: Verlustvortrag
  • 2. Fall 2: F&E Sonderabzug
  • 3. Fall 3: Altrechtlicher Step-up
  • 4. Fall 4: Sondersatzmodell
  • 5. Fall 5: Neurechtlicher Step-up
  • V. Schlussfolgerungen