Steuerrechtliche Fragen und Folgen im Zusammenhang mit dem Entscheid des Bundesrats zur Inkraftsetzung der OECD-Mindestbesteuerung in der Schweiz

Kurzgutachten im Auftrag der Schweizerischen Eidgenossenschaft

  • Autor/Autorin: René Matteotti
  • Beitragsart: Abhandlungen
  • Rechtsgebiete: Einkommens- & Gewinnsteuer, Internationales Steuerrecht, Europäisches Steuerrecht, Nationales Steuerrecht, Andere Abgaben und Steuern, Direkte Steuern, Materielles Recht, Formelles Recht, Verfahrensrecht, Steuerpolitik, Steuerumgehung, Gewinnverschiebung & Missbrauch
  • Zitiervorschlag: René Matteotti, Steuerrechtliche Fragen und Folgen im Zusammenhang mit dem Entscheid des Bundesrats zur Inkraftsetzung der OECD-Mindestbesteuerung in der Schweiz, ASA 92 (2023/2024)
Beim vorliegenden Beitrag handelt es sich um ein Gutachten, das im Auftrag der Eidgenossenschaft erstellt und am 13. Dezember 2023 dem Eidgenössischen Finanzdepartement vorgelegt wurde. Das Gutachten analysiert steuerrechtliche Fragestellungen und Konsequenzen im Zusammenhang mit dem am 22. Dezember 2023 getroffenen Entscheid des Bundesrates zur Inkraftsetzung der Verordnung über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen.
In einem ersten Schritt wird die Ausgangslage skizziert, vor deren Hintergrund der Bundesrat die Entscheidung über den Zeitpunkt der Inkraftsetzung der Mindestbesteuerungsverordnung treffen musste. Dies umfasst insbesondere eine Bestandsaufnahme des zeitlichen Vorgehens der einzelnen Mitgliedstaaten des OECD/G20 Inclusive Framework on BEPS («IF») hinsichtlich der Überführung der GloBE-Musterregelungen in nationales Recht. Ebenso werden die wesentlichen Beschlüsse des IF dargestellt, die nach der Abstimmung vom 18. Juni 2023 über den Bundesbeschluss zur Einführung der OECD/G20-Mindestbesteuerung gefasst wurden.
In einem weiteren Teil wird der verfassungsrechtlich vorhandene Ermessensspielraum abgesteckt, über den der Bundesrat beim Entscheid über den Zeitpunkt der Inkraftsetzung der Mindestbesteuerungsverordnung verfügte.
Vor dem Hintergrund der Umsetzungspläne in den verschiedenen Mitgliedstaaten des IF sowie der seit der Abstimmung über die Ergänzung der Bundesverfassung vom IF genehmigten Leitlinien und Berichte wird schliesslich die Kernfrage beantwortet, wie verschiedene Unternehmenskategorien fiskalisch, verfahrensrechtlich und administrativ von einer Einführung bzw. Nichteinführung der inländischen und ausländischen Ergänzungssteuer durch die Inkraftsetzung der Mindeststeuerverordnung ab dem 1. Januar 2024 betroffen sind.

Inhalt

  • I. Auftrag
  • II. Annahmen
  • III. Ausgangslage
  • A. Umsetzungspläne in den Mitgliedstaaten des IF
  • 1. Absichtserklärungen im IF und Vorgaben in der EU
  • 2. Derzeitiger Stand der Umsetzung in der EU und in nicht-europäischen Mitgliedstaaten
  • 3. Derzeitiger Stand der Umsetzung in den nicht-europäischen G20-Staaten
  • 4. Derzeitiger Stand der Umsetzung in den asiatischen Investmenthubs
  • 5. Derzeitiger Stand der Umsetzung in den karibischen Inselstaaten und die der britischen Krone unterstellten autonomen Inseln
  • 6. Zwischenfazit
  • B. Entwicklungen auf der Ebene des IF
  • 1. Vorbemerkung
  • 2. Transitional UTPR Safe Harbour
  • 3. QDMTT Safe Harbour
  • 4. GloBE Information Return (GIR)
  • C. Verfassungsrechtliche Ausgangslage
  • IV. Steuerrechtliche Analyse
  • A. Betroffenheit der verschiedenen Unternehmenskategorien von einer Einführung bzw. Nichteinführung der QDMTT und der IIR durch die Schweiz per 2024 (= Fragen 1 und 2)
  • 1. Zu differenzierende Unternehmenskategorien
  • 2. Schweizer Konzerne
  • 3. Einer IIR unterliegende ausländische Konzerne
  • 4. Ausländische Konzerne ohne IIR
  • 5. US Konzerne
  • 6. Fazit
  • B. Bedeutung der von der OECD im Juli 2023 beschlossenen «Transitional UTPR Safe Harbour»-Regelung für die Frage der Einführung der Mindestbesteuerung
  • 1. Vorbemerkung
  • 2. Schweizer Konzerne
  • 3. Einer IIR unterworfene ausländische Konzerne
  • 4. Keiner IIR unterworfene ausländische Konzerne
  • 5. Fazit